Getränkepfand 2.0: Ihr Schlüssel zur Nachhaltigkeit
In Deutschland gilt per Gesetz eine Pfandpflicht für viele Verpackungen. Doch hinter diesem scheinbar simplen Konzept verbirgt sich oft eine Vielzahl von Herausforderungen und Möglichkeiten. Ob Sie eine große Einzelhandelskette, ein Supermarkt oder eine gastronomische Kette mit zahlreichen Standorten betreiben, die Effektivität Ihres Pfandsystems kann einen entscheidenden Einfluss auf Ihre Betriebseffizienz und Umweltbilanz haben. Bei poe verstehen wir die Komplexität dieser Systeme und sind darauf spezialisiert, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten, die Ihre Geschäftsfälle optimal abbilden und abwickeln. Erfahren Sie, wie unsere Pfandlösung nicht nur Ihre Nachhaltigkeitsziele unterstützt, sondern auch Ihren Geschäftserfolg vorantreibt.
Beim Verkauf einer Vielzahl von Waren entsteht Pfand, wie es durch das Verpackungsgesetz in Deutschland vorgeschrieben ist. In der Praxis variieren die Pfandsysteme jedoch erheblich: Sie können einzelne Flaschen oder ganze Artikelgruppen betreffen, unterschiedliche Pfandbeträge aufweisen und sogar auf verschiedene Güter ausgeweitet werden. Ob es sich um Pfand für Einzelflaschen, Kästen oder größere Mengen handelt, die Bandbreite ist groß und erfordert flexible Lösungen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen in Deutschland gem. dem Verpackungsgesetz
Pfandregelungen (VerpackG § 31 Absatz 1)
- Hersteller von mit Getränken befüllten Einwegverpackungen müssen ein Pfand von mindestens 0,25 Euro pro Verpackung erheben.
- Das Pfand muss auf allen Handelsstufen bis zur Abgabe an den Endverbraucher eingezogen werden.
- Einwegverpackungen müssen vor dem Inverkehrbringen deutlich als pfandpflichtig gekennzeichnet sein.
- Hersteller und Vertreiber müssen sich an einem bundesweit tätigen, einheitlichen Pfandsystem beteiligen und Informationen für den Endverbraucher bereitstellen.
Rücknahmepflicht (VerpackG § 31 Absatz 2)
- Vertreiber von Einweggetränkeverpackungen müssen leere Verpackungen kostenlos am Ort der Übergabe oder in dessen Nähe zurücknehmen und das Pfand erstatten.
- Die Rücknahmepflicht gilt für bestimmte Materialarten und Marken.
- Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 Quadratmetern können die Rücknahme auf die von ihnen geführten Marken beschränken.
- Automaten und Versandhändler müssen Rückgabemöglichkeiten zur Verfügung stellen.
Ausnahmen (VerpackG § 31 Absatz 4)
- Ausnahmen gelten für bestimmte Getränkeverpackungen, die nicht für den Endverbraucher bestimmt sind oder ein bestimmtes Füllvolumen haben (z.B. unter 0,1l oder über 3l).
- Diese Ausnahmen gelten auch für bestimmte Getränke, wie Sekt, Wein, Milch und diätetische Getränke.
Übersicht Pfandintegration
Optimieren Sie Ihr Pfandsystem
Unsere Lösungen bieten Ihnen die Flexibilität, Ihr Pfandsystem an Ihre individuellen Anforderungen anzupassen. Ob Sie sich für unsere Standard-Variante mit automatischem Pfandnachzug oder das erweiterte Pfandmodul mit eigenem Einheitensystem entscheiden - wir garantieren eine nahtlose Integration und optimale Abbildung Ihrer Geschäftsfälle.
Das sagen unsere Kunden
Dörte Peschke
ADAC
Unsere Unternehmens- und Vereinsstrukturen in einem System abzubilden war schon eine echte Herausforderung. Das Projekt ADAC-Kassensysteme aber gemeinsam mit der poe im Vorgabezeitraum von 01/2020 bis 03/2021 so professionell und im Budgetplan abzuwickeln hat uns einfach begeistert.
Ulrich Merhove
REMONDIS
Für das Projekt Kassensysteme haben wir einen Spezialisten für unsere Branche gesucht und nicht gefunden. Gefunden haben wir mit dem poe-Team aber einen Individualisten, der all unsere Anforderungen umsetzen konnte, um unsere Prozesse abzubilden. Die gesamte Gruppe profitiert hierdurch von den Möglichkeiten, die uns die rechtskonforme Automatisierung der Arbeitsabläufe bietet.
Matthias Fischer
Engelbert Strauss
Mehr als 15 Jahre intensive Zusammenarbeit ist Partnerschaft - das kommt nicht von ungefähr.
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Dietmar Papenkordt
Account Management
Kamiran Bahde
Account Management